Verpackungsgesetz

Zum 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft.



Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV), mit dem Ziel der Vermeidung und dem besseren Recycling von Verpackungen.

Lizenzierungspflicht von Serviceverpackungen

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Dabei ist die Lizenzensierung von dem zu übernehmen, der die Verpackung zuletzt mit Ware befüllt und an den Endverbraucher abgibt.

Pflichten

Erstinverkehrbringer müssen ihre mit Ware befüllten Verkaufs- und Serviceverpackungen bei einem Dualen Systeme für Verkaufsverpackungen, gegen Zahlung entsprechender Lizenzgebühren beteiligen, und eine Vollständigkeitserklärung für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen abgeben.

Nur bei Serviceverpackungen hat der Erstinverkehrbringer die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Systembeteiligung sowie die Meldepflichten auf den Verpackungslieferanten der Serviceverpackungen zu übertragen.


folgende 2 Möglichkeiten haben Sie


Möglichkeit 1:

- Sie schließen einen Vetrag mit einem Anbieter eines Dualen Systems, und entrichten für Ihre in den Verkehr gebrachten Verkaufs- und Serviceverpackungen Lizenzgebühren.

- gleichzeitig müssen Sie sich beim Verpackungsgegister (LUCID) registrieren, um Ihre in den Verkehr gebrachten Verkaufs- und Serviceverpackungen anzumelden.

Möglichkeit 2:

- Wir übernehmen die Liezenzierung für Sie. (Entrichtung der Lizenzkosten bei einem Dualen System und die Mengenanmeldung beim Verpackungsregister) -dies gilt nur für Serviceverpackungen!

Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.