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Zahlungsarten
Zahlung per Vorkasse
Sie erhalten nach der Bestellung per Vorkasse eine
Auftragsbestätigung per e-Mail mit Angabe der Bankverbindung. Solbald das Geld
bei uns eingegangen ist, wird die Ware sofort an Sie versandt.
Zahlung per Nachnahme
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Paketzusteller. Es fallen zusätzliche Nachnahmegebühren von 6,50 EUR an.
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einfach, schnell uns sicher mit paypal bezahlen.
Damit können Sie als Käufer sofort online bezahlen, ohne Ihre Bankdaten
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sofortüberweisung.de ist das Direkt-Überweisungsverfahren der Payment Network AG. Mit sofortüberweisung.de stellen Sie noch während Ihrer Bestellung bequem eine Überweisung über den jeweiligen Betrag in Ihr Online-Banking-Konto
ein. Das Geld wird in Echtzeit überwiesen und wir können Ihnen die Ware sofort
zusenden. sofortüberweisung.de entspricht den hohen Sicherheitsstandards des Online-Bankings und verfügt über TÜV-geprüften Datenschutz. Sie müssen sich weder registrieren noch benötigen Sie eine Kreditkarte. Sie bezahlen einfach, sicher und schnell direkt mit Ihrem Online-Bankkonto.
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Zahlung per Rechnung
Stammkunden,
Behörden, Schulen, Universitäten und andere
öffentliche Einrichtungen können bei uns ganz einfach per Rechnung bezahlen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen die Rechnungszahlung freischalten können.
Neue Verpackungsverordnung (5.Novelle)
| Wann tritt die
neue Verpackungsverordnung in Kraft? |
am 01.01.2009
tritt die neue Verordnung in Kraft. |
| Was ist daran
neu? |
Für alle
Verpackungen die beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen Gebühren
bezahlt werden. |
| Wer ist davon
betroffen? |
Davon sind
alle gewerblich tätigen Personen und Firmen betroffen, die verpackte Waren
an den Endverbraucher verkaufen. (Erstinverkehrbringer) |
| Was sind
Endverbraucher? |
Endverbraucher
sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen,
insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen,
Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler
und typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen,
sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien
und Raststätten. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem
landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, die über
haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und
Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem
1100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt
werden können. |
| Welche
Verpackungen sind davon betroffen? |
Von der
Verordnung sind alle Verkaufs- und Serviceverpackungen betroffen die beim
Endverbraucher anfallen. |
| Was sind
Serviceverpackungen? |
Serviceverpackungen sind Verkaufsverpackungen des Handels, der Gastronomie
und anderer Dienstleister, welche die Übergabe von Waren an den
Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Vereinfacht gesagt handelt es
sich um eine Serviceverpackung, wenn ein Verkäufer die Ware erst unmittelbar
vor der Übergabe an den Verbraucher verpackt.
z.B. Tragetaschen, Beutel,
Brötchentüten, Menüteller, Trinkbecher, etc. |
| Wer muss die
Lizenzierung vornehmen? |
Der
Erstinverkehrbringer von Verkaufs- und Serviceverpackungen hat die Pflicht
die Verpackungen bei einem Dualen-System lizenzieren zu lassen.
Bei Serviceverpackungen
kann der Erstinverkehrbringer (z.B. Bäckereien, Fleischereien,
Lebensmittelgeschäfte, Imbisse, etc.)
von den Herstellern oder
Vertreibern oder Vorvertreibern verlangen, dass sich letztere hinsichtlich
der von Ihnen gelieferten Serviceverpackungen an einem oder mehreren dualen
Systemen beteiligen.
d.h. bei
Serviceverpackungen können wir die Lizenzierung für Sie übernehmen.
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| Können auch
andere Verkaufs- und Versandverpackungen von Ihnen lizenziert werden? |
Versandverpackungen sind keine Serviceverpackungen.
Versandhändler müssen deshalb für Versandverpackungen ihre
Beteiligungspflicht an einem Rücknahmesystem selbst erfüllen und können dies
nicht von den vorgelagerten Handelsstufen verlangen.
Bei Verkaufsverpackungen
stehen laut der ab dem 01.01.2009 geltenden Fassung der
Verpackungsverordnung eindeutig die „Erstabfüller“, in diesem Fall also die
Versandhändler, in der Pflicht, die von ihnen in Verkehr gebrachten, mit
Produkten befüllten Versandverpackungen einschließlich Füllmaterial an einem
Rücknahmesystem zu beteiligen. Entgegen früheren anders lautenden Äußerungen
können sie diese Beteiligungspflicht nicht auf vorgelagerte Handelsstufen
verlagern und insbesondere keine „vorlizenzierten“ Versandverpackungen
verwenden. |
| Was passiert
bei Verstößen gegen diese Verordnung? |
Bei einem
Verstoß gegen die Verpackungsverordnung begeht man eine Ordnungswidrigkeit,
die mit einem Bußgeld geahndet wird. |
| zugelassene
Duale Systeme: |
-
Duales System Deutschland GmbH
-
Dualen System Interseroh (DSI)
-
Landbell AG
-
BellandVision GmbH
-
EKO-PUNKT GmbH
-
Redual
GmbH & Co. KG
-
Veolia Umweltservice Dual
-
Vfw
Repack DS
-
Zentek
GmbH & Co. KG |
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Ab 49,00 EUR versandkostenfrei |
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